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   BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 233/00   

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BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 233/00 (https://dejure.org/2001,27896)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 27 W (pat) 233/00 (https://dejure.org/2001,27896)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 27 W (pat) 233/00 (https://dejure.org/2001,27896)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 233/00
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen jedes Mindestmaß an Unterscheidungskraft, dh die Eignung fehlt, die angemeldeten Waren und Dienstleistungen nach ihrer betrieblichen Herkunft, nicht nach ihrer Beschaffenheit oder ihrer Bestimmung unterscheidbar zu machen (vgl BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 233/00
    Soweit sich die Anmelderin weiterhin auf die "NEW MAN"- Entscheidung (BGH GRUR 1991, 136) beruft, konnte dort aufgrund belegbarer verkehrsbekannter Bezeichnungsgepflogenheiten der Anmelderin in Verbindung mit einer vorgelegten Verkehrsumfrage festgestellt werden, daß ein Teil des Verkehrs der Marke bereits eine betriebliche Herkunftsfunktion beimißt (vgl BGH aaO, S 137 reSp).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 233/00
    Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit sind daher alle unter die im Warenverzeichnis enthaltenen Oberbegriffe fallenden umfaßten Einzelwaren und Einzeldienstleistungen zu berücksichtigen, weil es dem Anmelder freisteht, eine eingetragene Marke nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen zu benutzen, für die sie geschützt ist (stRspr., BGH GRUR 1997, 634, 635 - Turbo II; WRP 2002, 91 - AC).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 233/00
    Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit sind daher alle unter die im Warenverzeichnis enthaltenen Oberbegriffe fallenden umfaßten Einzelwaren und Einzeldienstleistungen zu berücksichtigen, weil es dem Anmelder freisteht, eine eingetragene Marke nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen zu benutzen, für die sie geschützt ist (stRspr., BGH GRUR 1997, 634, 635 - Turbo II; WRP 2002, 91 - AC).
  • BPatG, 22.08.2012 - 26 W (pat) 505/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "SPEACH (Wort-Bild-Marke)/SPEECH DESIGN FUTURE

    Dementsprechend ist der englische Begriff "speech" vom Bundespatentgericht für die entsprechenden Waren und Dienstleistungen bereits mehrfach im Rahmen der Prüfung der Schutzfähigkeit zusammengesetzter Wortmarken als beschreibend, freihaltungsbedürftig und nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 263/09 - SpeechManager; 27 W (pat) 233/00, - WEBSPEECH; 27 W (pat) 282/00 - TelAB Speech/TELLABS), was die Markenstelle im angegriffenen Beschluss bei ihrer Beurteilung der Verwechslungsgefahr der Marken außer Betracht gelassen hat.
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